Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - I-22 U 99/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2967
OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - I-22 U 99/04 (https://dejure.org/2005,2967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2005 - I-22 U 99/04 (https://dejure.org/2005,2967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2005 - I-22 U 99/04 (https://dejure.org/2005,2967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis zwischen einer Werklohnforderung und Mängelbeseitigungskosten; Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts; Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts; Konnexität zweier Ansprüche; Anforderungen an eine ständige Geschäftsbeziehung; Laufende ...

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 274; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 307; ; BGB § 308 Nr. 5; ; BGB § 320; ; BGB § 641; ; BGB § 641 Abs. 3; ; VOB/B § 16 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln von Arbeiten, die in anderen Objekten durchgeführt wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht bei verschiedenen Nachunternehmerverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Kein Zurückbehaltungsrecht aus unterschiedlichen Verträgen im Nachunternehmerverhältnis

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
    Zur Wirksamkeit des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmerverträge: Kein Zurückbehaltungsrecht aus verschiedenen Bauvorhaben! (IBR 2006, 1515)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B ist unwirksam! (IBR 2006, 192)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Konnexität kann daher insbesondere in Betracht kommen, wenn es sich um Ansprüche aus einer ständigen Geschäftsverbindung handelt, sofern die verschiedenen Verträge wegen ihres zeitlichen oder sachlichen Zusammenhangs als eine natürliche Einheit erscheinen (BGHZ 54, 244, 250, OLG Düsseldorf, NJW 1978, 703, 704; OLG Hamm, BauR 1997, 520).

    Gerade bei Verträgen über verschiedene Bauvorhaben muss sich jedoch nicht bereits bei Bestehen einer ständigen Geschäftsverbindung im handelsrechtlichen Sinne eine für § 273 BGB ausreichende Konnexität ergeben (vergl. BGHZ 54, 244, 251; Senatsentscheidung vom 24.5.1996, OLGR 1996, 227 = BauR 1996, 905 - jeweils nur Leitsatz - ; OLG Schleswig BauR 1991, 463, 465: Keine Konnexität trotz ständiger Geschäftsbeziehung und einheitlichem Konto für den Sicherheitseinbehalt).

    Eine derartige laufende Geschäftsbeziehung wird nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (BGHZ 54, 244, 250; vergl. auch OLG Düsseldorf, OLGZ 85, 76, 78 = MDR 1985, 60 zu § 302 ZPO).

    Er ist dabei bei getrennter Finanzierung seiner Bauvorhaben auch im Verhältnis zu Dritten, insbesondere Bauhandwerkern, an einer getrennter Behandlung seiner verschiedenen Bauvorhaben interessiert (BGHZ 54, 244, 251).

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Eine Konnexität von Ansprüchen ist zwar regelmäßig anzunehmen, wenn den beiderseitigen Ansprüche ein innerlich zusammenhängender einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (BGHZ 92, 194, 196 = NJW 1985, 189, 190; 115, 99, 103 = NJW 1991, 2645, 2646).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Eine Konnexität von Ansprüchen ist zwar regelmäßig anzunehmen, wenn den beiderseitigen Ansprüche ein innerlich zusammenhängender einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (BGHZ 92, 194, 196 = NJW 1985, 189, 190; 115, 99, 103 = NJW 1991, 2645, 2646).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 27 U 4/01

    Baurecht: Stillschweigende Abnahme auch bei vereinbarter förmlicher Abnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Dabei kann dahinstehen, ob die konkludente Abnahme durch den Auftraggeber bei einer Klausel, nach der der Auftragnehmer die förmliche Abnahme zu verlangen hat, möglich ist (so OLG Köln, MDR 2002, 877).
  • OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96

    Abnahme trotz fehlendem Abnahmeverlangen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Ein solcher Verzicht ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber die Bauleistung in Benutzung nimmt, ohne deutlich zu machen, dass er auf eine förmliche Abnahme zurückkommen will (OLG Düsseldorf, BauR 1981, 294; OLG Bamberg,OLGR 1998, 41).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.1979 - 20 U 42/79

    VOB-Vertrag: Eintritt der Abnahmewirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Ein solcher Verzicht ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber die Bauleistung in Benutzung nimmt, ohne deutlich zu machen, dass er auf eine förmliche Abnahme zurückkommen will (OLG Düsseldorf, BauR 1981, 294; OLG Bamberg,OLGR 1998, 41).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Besteht ein innerer natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang in der Weise, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte, so besteht ein einheitliches Lebensverhältnis (BGH NJW 1997, 2944, 2945).
  • OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Entscheidendes Gewicht ist dabei dem Umstand beizumessen, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Naumburg, BauR 1997, 1049, 1050; MünchKomm.-Krüger, Bd. 2 a, 4. A. 2003, § 273 BGB Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1977 - 13 U 76/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Konnexität kann daher insbesondere in Betracht kommen, wenn es sich um Ansprüche aus einer ständigen Geschäftsverbindung handelt, sofern die verschiedenen Verträge wegen ihres zeitlichen oder sachlichen Zusammenhangs als eine natürliche Einheit erscheinen (BGHZ 54, 244, 250, OLG Düsseldorf, NJW 1978, 703, 704; OLG Hamm, BauR 1997, 520).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 104/98

    Förmliche Abnahme; Mängelbeseitigung: unverhältnismäßiger Aufwand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Benutzung über einen längeren Zeitraum erstreckt (Senatsentscheidung vom 20.11.1998, BauR 1999, 404).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
  • OLG Hamm, 24.10.1996 - 24 U 100/96
  • OLG Schleswig, 19.07.1990 - 16 U 170/89

    Bauwerksleistung: Hofpflasterung; Beweissicherung: Unterbrechung der Verjährung;

  • OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18

    VOB-Vertrag: Unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers durch

    Zwar ist nach h. M. bei einer Stellung der Bedingung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B durch den Auftragnehmer, wonach die Fälligkeit auf zwei Monate nach Schlussabnahme und Prüfung der Schlussrechnung hinausgeschoben wird, eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers mit der Begründung angenommen worden, dass es damit der Auftragnehmer in der Hand habe, durch den von ihm gewählten Zeitpunkt der Übersendung der Schlussrechnung abweichend von § 641 BGB a. F. den Eintritt der Fälligkeit zu bestimmen und dadurch die Verjährung für seinen Vergütungsanspruch einseitig hinauszuschieben (OLG München BauR 1995, 138; OLG Düsseldorf BauR 2006, 120; OLG Naumburg BauR 2006, 849; OLG Celle BauR 2010, 1764; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 191; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 20. Auflage, § 16 Abs. 3 VOB/B, Rn. 12; Palandt-Sprau, 78. Aufl., § 641, Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2005, 22 U 99/04, BauR 2006, 120; OLG München, Urteil vom 16.1.2008, 27 U 468/07, BauR 2009, 259).

    Auch sind die verschiedenen Bauvorhaben offenbar getrennt voneinander angeboten, beauftragt und abgerechnet worden (vgl. zu den genannten Anforderungen etwa OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010, 15 U 77/10, BauR 2011, 1214; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2005, 22 U 99/04, BauR 2006, 120).

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10

    Freistellungsanspruch trotz Aufrechnung

    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.; ähnlich OLG München BauR 2009, 259).

    Auch ein Kontokorrentverhältnis hat zwischen den Parteien nicht bestanden; die verschiedenen Bauvorhaben sind offenbar getrennt voneinander angeboten, beauftragt und abgerechnet worden (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.).

  • LG Limburg, 06.05.2016 - 2 O 157/15
    Eine ständige Geschäftsbeziehung wiederum ist anzunehmen, wenn ein Vertragsschluss die Fortsetzung früherer Vertragsschlüsse darstellt; die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge genügt dafür nicht (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.10.2012 - 12 U 35/11 Rn. 48; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.2005 - I-22 U 99/04 Rn. 42 ff. - jeweils juris).
  • OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13

    Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Diese Klausel ist nämlich unwirksam (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 65/08; OLG Naumburg, Urteil vom 4. November 2005 - 10 U 11/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2005 - 22 U 99/04; Ganten/Jansen/Voit-Kandel, VOB/B, 3. Aufl. -, Vorbemerkung § 16, Rdnr. 23, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht